die elektronische Patientenakte 
kurz ePA 

Information zur Datenbefüllung Ihrer ePA


Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie haben eine (versichertengeführte) elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse
zur Verfügung stellt. 

Diese informiert Sie u. a. zu den Vorteilen der ePA, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA bekommen und wie Sie diese nutzen bzw. wie diese funktioniert. Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von uns erhoben wurden. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern, wir erledigen dies automatisch für Sie. 

Hierbei handelt es sich u. a. um Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen, die wir bei Ihnen durchgeführt haben, Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken sowie Daten zu Laborbefunden. 

Folgende weitere Daten befüllen wir auf Ihren Wunsch

  • u. a. zu durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, 
  • Behandlungsberichten, 
  • eAU-Bescheinigungen,
  • Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen, eine Kopie Ihres Notfalldatensatzes.

PATIENTENINFORMATION IN DER HAUSARZTPRAXIS


Es gibt besonders sensible Informationen, bei denen Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in einer ePA vermerkt werden: Das können beispielsweise Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sein. Sollten Sie keine Übertragung
dieser Daten in Ihre ePA wünschen, sprechen Sie uns bitte an und widersprechen der Einstellung in die ePA. Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA gegenüber IhrerArztpraxis zu widersprechen.
 

Ein Überblick über alle Daten in derePA erleichtert die Arbeit für uns alsArztpraxis, soll zu einer hohen Behandlungsqualitätbeitragen sowie die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. 

Sofern Sie aber nicht wünschen, dass wir als ArztpraxisZugriff auf Ihre ePA erhalten, können Sie dies selbstverständlich entsprechend festlegen. Bis zu einem entsprechenden Widerruf können wir dann keine Daten in der ePA lesen oder in diese einstellen.
 

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise
in der ePA-App oder aber bei der Ombudsstelle der Krankenkasse.
 

Ihr Praxisteam

Bei Fragen rund um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter!
 

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